Krankenkassenanerkennung

Gemäss KVG wird die medizinische Podologie Behandlung in der Grundversicherung nicht in allen Fällen zurückerstattet,  erbrachten Leistungen von der OKP übernommen werden, nur bei Personen mit einem Diabetes mellitus sowie einer nachgewiesenen Neuropathie oder bereits erlittenen Ulcera oder Amputationen aufgrund des Diabetes. Ohne Vorliegen dieser Risikofaktoren übernimmt die OKP auch trotz vorhandener Diabetes-Erkrankung keine Kosten für podologische Leistungen.  

Die Podologie Fusspraxis Oke rechnet nicht mit der Grundversicherung (OKP) ab und somit werden diese Leistungen von der OKP bei mir nicht übernommen. 

 Aber meisten Krankenkassen decken dies über die Zusatzversicherung ab. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.